Nachträge berechnen mit tatsächlich erforderlichen Kosten

Servicegesellschaft Bau-Nord GbR

Hotel Altes Stahlwerk Rendsburger Str. 81 24537 Neumünster 04321-55600

Seminar

17.10.2024 von 09:30 - 17:00 Uhr

Nur noch wenige Plätze frei.
Meisterhaft 4 Sterne

Inhalte 

Der BGH hat in den vergangenen Jahren einige Entscheidungen im Zusammenhang mit Nachtragsberechnungen getroffen. Zuletzt am 8.8.2019 zur Verrechnung eines neuen Einheitspreises bei Mengenmehrungen über110%. Aber auch zum „rechnerischen“ Umgang mit sogenannten „Nullpositionen“. Ebenso gibt es Urteile oberinstanzlicher Gerichte zur Preisermittlung bei geänderten Leistungen, indem erläutert wird, wie geänderte Positionen zu berechnen sind.

  • Aktuelle Rechtsprechung zur Nachtragsberechnung
  • Umgang mit Spekulationspreisen
  • „Nullpositionen“=Wegfall von Positionen ohne Anordnung/Planungsänderung des AG
  • Mengenmehrungen nach § 2 Abs. 3 Nr. 2 VOB/B
  • Was sind „tatsächlich erforderliche Kosten“
  • Mengenminderungen und Ausgleichsberechnungen
  • Preisermittlung bei geänderten Leistungen
  • Gekündigte Leistungen

Berechnungsbeispiele / Hinweise

  • Preisermittlung bei Mengenmehrungen
  • Hinweis: Umgang mit Baustellengemeinkosten, die nicht als prozentualer Zuschlag berechnet werden dürfen
  • Ausgleichsberechnung bei Mengenminderungen, unter Berücksichtigung von neuen Preisen bei Mengenmehrung nach neuer BGH-Rechtsprechung
  • Wegfall von Positionen ohne AG-seitigen Einfluss
  • Freie Kündigung des AG einer LV-Position
  • Geänderte Leistungen: Dimensionsänderung Abwasserkanal und Änderung der Betongüte

Teilnehmerkreis:

Bauunternehmer, Handwerker, Architekten, Bauingenieure, Auftraggeber und Auftragnehmer von Bauleistungen, Wohnungsbaugesellschaften, Sachverständige, Bauträger, Baujuristen, Behörden, Banken und Versicherungen

Kosten:
Für Bauinnungsmitglieder € 310,00
für alle anderen Teilnehmer € 350,00
zzgl. der gesetzl. MwSt. inklusive Speisen u. Getränke.

Ein Rücktritt von der verbindlichen Anmeldung ist möglich, jedoch berechnen wir bei Stornierungen später als 4 Wochen vor Beginn der Veranstaltung den vollen Seminarpreis. Der Nachweis, ein Schaden oder eine Wertminderung sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale, ist zulässig. Im Falle der Nichtteilnahme erfolgt keine Rückerstattung der Gebühren. Wir akzeptieren ohne zusätzliche Kosten einen Ersatzteilnehmer. Die Absage wegen zu geringer Teilnehmerzahl bleibt vorbehalten.

Foto- und Filmaufnahmen
Bitte beachten Sie, dass auf der Veranstaltung fotografiert und/oder gefilmt wird. Mit Ihrer Teilnahme willigen Sie ein, dass ggf. ein Foto und/oder eine filmische Abbildung Ihrer Person für die Ver-öffentlichung (Print, Online, Soziale Netzwerke etc.) genutzt wird.