Vertragsmuster
Die gemeinsam vom Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB) und vom Eigentümerverband Haus & Grund herausgegebenen Vertragsmuster werden regelmäßig aktualisiert und überarbeitet.
Zur Verfügung stehen ein Einzelgewerk/Handwerkervertrag (Bauvertrag mit Verbrauchern), der sowohl für die Beauftragung von Handwerkerleistungen, wie beispielsweise Zimmererarbeiten, Fassadenarbeiten oder Fliesenarbeiten, als auch für die Beauftragung von Einzelgewerken zur Errichtung eines Ein- oder Mehrfamilienhauses verwendet werden kann.
Der Einfamilienhaus/Schlüsselfertigbauvertrag (Verbraucherbauvertrag) findet hingegen Anwendung, wenn ein Bauunternehmen mit der schlüsselfertigen Errichtung eines Ein-/Mehrfamilienhauses auf dem Grundstück des Eigentümers beauftragt wird. Darüber hinaus kommt dieser Vertrag zur Anwendung, wenn der Bauunternehmer erhebliche Umbaumaßnahmen an einem bestehenden Gebäude erbringen soll, die einem Neubau gleichkommen. Dieser Vertrag ist erforderlich sowohl für den Neubau, als auch für den erheblichen Umbau, wenn sämtliche Leistungen zur schlüsselfertigen Errichtung aus einer Hand erbracht werden.
Hier finden Sie diese Musterverträge für Ihr Bauvorhaben:
Einzelgewerk Handwerkervertrag
Verbrauchervertrag für Bauleistungen Einfamilienhaus Schlüsselfertig
Bei Rückfragen wenden Sie sich gerne an:
Ralf SchneiderGeschäftsführer / Syndikusrechtsanwalt
0431 53 54 754r.schneider (at) bau-sh.de
Baugewährleistungsversicherung
Mit dieser Versicherung bieten wir einen umfassenden Schutz vor finanziellen Belastungen, die aus der Verpflichtung zur Mängelhaftung entstehen können. Denn auch die sorgfältigste Bauabnahme kann nicht immer alle vorhandenen Mängel aufdecken. Außerdem treten diese oft erst nach der Abnahme auf. Auch die Leistungen der Subunternehmer sind automatisch abgesichert.
Die Baugewährleistungs-Versicherung schließt der ausführende Bauträger, Generalübernehmer oder Bauunternehmer direkt mit der VHV ab.
Den Direktanspruch gegenüber der VHV im Falle einer Insolvenz des Bauunternehmers dokumentieren wir in einem Zertifikat für den Bauherrn. Mehr Qualität und Sicherheit am Bau:
Was ist abgesichert?
• Risiken finanzieller Folgen durch Gewährleistungsansprüche nach Bauabnahme.
• Finanzielle Aufwendungen für die Behebung von Baumängeln innerhalb
der Gewährleistungsfrist von 5 Jahren nach BGB werden von der VHV übernommen.
• Auch die Leistungen aller Subunternehmer sind mitversichert.
Welche Leistungen erbringt die VHV?
• Garantierte Erstattung der Mängelbeseitigungs-, Nachbesserungs- bzw.
Minderungskosten für das gesamte Objekt.
• Baubegleitende Qualitätsprüfung durch unabhängige Sachverständige.
• Prüfung der Ansprüche.
• Bei Insolvenz des Bauunternehmens direkte Erstattung der Kosten für die
Mängelbehebung an den Bauherrn bis zu fünf Jahre nach Bauabnahme.
Dokumentation dieses Direktanspruches mit einem Zertifikat für den Bauherrn.