Bundesförderung effiziente Gebäude: Altanträge werden noch bearbeitet

Die Bundesministerien für Wirtschaft und Klimaschutz, für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, und der Finanzen haben sich auf ein gemeinsames Vorgehen zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) durch die KfW verständigt. Die Förderanträge werden weiterbearbeitet.

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Wie das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz in einer Pressemeldung vom 01.02.2022 mitgeteilt hat, sollen zur KfW-Förderung alle förderfähigen Altanträge, die bis zum Antragsstopp am 24.01.2022 eingegangen sind, genehmigt werden. Dabei handelt es sich um rund 24.000 Anträge. Diese eingegangenen Anträge werden von der KfW nach den bisherigen Programmkriterien geprüft; die förderfähigen werden genehmigt.

Darauf verständigten sich die beteiligten Bundesministerien, das Bundesministerien für Wirtschaft und Klimaschutz, für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, und der Finanzen.

Hier der Link zur Pressemeldung.