Bauherren jetzt entlasten - Wohnungswirtschaft jetzt stabilisieren

Die Landesregierung ist aufgefordert, im Bundesrat die Rahmenbedingungen für den Bau zeitnah deutlich zu verbessern

Kiel. Das Ziel, ausreichend Wohnraum auch in Schleswig-Holstein zu bauen, rückt in immer weitere Ferne. Für Bauunternehmen wird es durch rapide sinkende Baugenehmigungen im Hochbau immer schwieriger, die in den Vorjahren geschaffenen Arbeitsplätze zu halten.

Es ist dringend notwendig, dass Bund und Länder endlich die degressive Afa im Wohnungsbau – wie im 14-Punkte-Programm auf Bundesebene von September 2023 vorgesehen und im Wachstumschancengesetz enthalten – einführen. Hierzu tagt am 21. Februar der Vermittlungsausschuss und Die Bauwirtschaft im Norden fordert die Landeregierung auf, klar Stellung zugunsten der steuerlichen Abschreibungserhöhung für Bauleistungen zu beziehen und diesen Vorschlag der Bundesregierung umgehend umzusetzen.

Die Baubedarfe im Wohnungsbau sind nach wie vor hoch, doch die Nachfrage stockt aus vielerlei Gründen dramatisch. Um Impulse zu setzen, hatte das Bundeskabinett Ende September vergangenen Jahres beschlossen, ergänzend zur linearen Afa eine zeitlich befristete (derzeit bis 2029), degressive Abschreibung zugunsten der Bauherren einzuführen. Das bedeutet eine auf den Restwert bezogene und damit absinkende steuerliche Abschreibung in Höhe von sechs Prozent für neu gebaute beziehungsweise neu erworbene Wohngebäude und Wohnungen.

Das Ziel dabei ist es, den Bauherren Planungssicherheit als Puffer für die vielen schwer kalkulierbaren Kosten zu bieten. Damit wird letztlich die schnellere Refinanzierung von getätigten Investitionen gefördert und es werden zügiger Investitionen in neuen Wohnraum möglich. „Diese Abschreibungsmöglichkeit setzt Anreize, schafft Planungssicherheit und stabilisiert die unsichere, hohe Kostenentwicklung. Sie nützt unmittelbar denjenigen, die Wohnraum brauchen. Hier ist jeder Prozentpunkt in den Kalkulationen wichtig“, sagt Georg Schareck, Hauptgeschäftsführer von Die Bauwirtschaft im Norden. Mit dieser Regelung könnten bereits in den Schubladen liegende Planungen schnell aktualisiert und ggf. umgesetzt und damit ein erster wichtiger Schritt für den Wohnungsbau ermöglicht werden. „Deshalb ist kaum nachvollziehbar, dass sich die Länder im Bundesrat so viel Zeit nehmen, diesen doch klaren und notwendigen Schritt zeitnah zu gehen“, sagt Schareck.

Die Maßnahme würde nicht nur Bauherren erneut zu Bauplanungen und Investitionen ermutigen und so Wohnraum schaffen. Auch der Staat profitierte, denn der Baumarkt und damit die volkswirtschaftliche Gesamtleistung würden sich von den immer noch negativen Entwicklungen erholen und stabilisieren. „Die wieder erstarkende Nachfrage würde – wie in der Pandemiezeit – mit der Bauwirtschaft als kräftiger Zugmaschine die Wirtschaft ankurbeln und dem Staat Einnahmen bescheren – anstatt auf Einnahmen zu verzichten, wenn nicht gebaut wird“, sagt Schareck.

Daher versteht er die zögerliche Behandlung im Bundesrat nicht: „Gerade jetzt wäre ein Signal der Länder auch für deren immer wieder hochgehaltene Bauziele wichtig, um der Talfahrt der Baugenehmigungen entgegenzuwirken.“ Der Verbandschef hat mit Landesbauministerin Dr. Sabine Sütterlin-Waack und Parteivertretern gesprochen und positive Signale erhalten. Nun sei es an der Zeit, aus den Regierungszimmern hervorzutreten und für Bauherren und Bauwirtschaft dieses wichtige Ziel auch öffentlich anzugehen.

„Wir fordern unsere Landesregierung auf, ganz dringend alle Handlungsmöglichkeiten auszuschöpfen, um die degressive AfA mit sechs Prozent so schnell wie möglich umzusetzen“, fordert Schareck und erinnert an die in der ersten Lesung im Bundesrat auch von Schleswig-Holstein getragene, grundsätzlich positive Wertung. Die Landesregierung ist an die bundesweite Einführung gebunden, kann aber selbst Anträge zur Sache im Bundesrat stellen.

Die Abschreibung war ursprünglich für alle Bauprojekte mit Baubeginn ab dem 1. Oktober 2023 geplant. Allerdings ist das Gesetz bisher Bestandteil des Wachstumschancengesetzes. Dieses wurde bekanntermaßen im Herbst vom Bundestag verabschiedet, dann aber vom Bundesrat vorerst als Gesamtpaket gestoppt. Die Länderkammer hatte den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat angerufen und dieser befasst sich erst am 21. Februar mit dem Gesetz.

„Die Entscheidung für die degressive Afa muss im Sinne aller am Bau Beteiligten, vom Bauherrn bis zum Bauunternehmen, jetzt getroffen werden, wenn nötig als Einzelthema herausgelöst aus dem Wachstumschancengesetz“, fordert Schareck. Es müsse endlich Schluss mit dem Haushalts-HickHack sein und es müssen Signale für eine wieder verlässliche Wohnungsbaupolitik gesetzt werden. Schareck: „Die Landespolitik ist aufgefordert, dieses Ziel des 14-Punkte-Programmes mitzugehen – die Pflicht zu ausreichend Wohnungsbereitstellungen besteht auch für sie. Um die Klimaziele am Bau zu erreichen, müssen zudem genügend Baubetriebe vorhanden sein. Auch das kann nicht länger ausgesessen werden."

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